Deemed (Re-)Export: wenn Wissen zum Export wird
Exportkontrolle betrifft nicht nur Ware. Sie trifft auch das dahinter stehende Know-How (Technologie). Ein Fachgespräch kann ein Export sein: Wer US-Technologie in Deutschland an Mitarbeiter, Gäste oder Dienstleister aus Drittstaaten weitergibt, nimmt nach den EAR womöglich einen genehmigungspflichtigen „deemed reexport“ vor. Lesen Sie Einzelheiten auf unserer neuen Themenseite.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Prof. Dr. SCHINDLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@us-exportrecht.com
Telefon: +49 (0)721 85 140 840
