zuletzt geändert am 08.09.2023
Using external audit expertise
„If resources allow, it is a good business practice to periodically utilize an outside auditor. External audits can provide an unbiased, third-party evaluation, and validation, of an organization’s overall export compliance program and practices.“
Die Exportkontrolle eines Unternehmens (Internal Compliance Program – ICP) muss regelmäßig auf Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft werden. Denn das ICP unterliegt internen wie externen Einflüssen. Interne Einflüsse können Änderung oder Weiterentwicklung der eigenen Produkte sein wie auch Kunden in neuen (Krisen?-)Regionen. Extern beeinflussen Rechtsänderungen oder auch neue Vorgaben der Exportkontrollbehörden (BAFA, OFAC, BIS) die exportrechtliche Einschätzung.
Ziel des Exportaudits ist sicherzustellen, dass ausfuhrrechtliche Test- oder Prüfverfahren einsetzt werden, die der Situation im Unternehmen angemessen sind (Unternehmesstruktur, Güter, Kunden, Verwendungsmöglichkeiten der Produkte etc.). Diese Funktionen müssen eine umfassende und objektive Bewertung der US-rechtlichen und OFAC-bezogenen Risiken und internen Kontrollen des Unternehmens widerspiegeln.
Im Ergebnis muss das Audit die unternehmensinterne Exportkontrolle überprüfen, Schwachstellen identifizieren und das ICP fortentwickeln. Hierzu hat das OFAC in einer Vielzahl von Strafverfahren Hinweise gegeben.
Nach den Vorgaben des OFAC wird im Rahmen des US-Exportkontrolle folgende Struktur empfohlen:
- Management Commitment
- Risk Assessment
- Internal Controls
- Testing and Audit
- Training
Hinzu kommt bei einem festgestellten Verstoß die Verpflichtung zu einer „Annual Certification“, d.h. zu einem Nachweis, dass die vorgenannten Maßnahmen erfüllt werden und die ICP weiterentwickelt wird.
- Festlegung des Auditziels
- Aufstellung von Auditkriterien und Rechtsgrundlagen
- Festellung Status quo des ICP im Unternehmen
- Analyse des ICP und Vergleich mit den Auditkriterien
- Auditergebnisse
- Handlungsempfehlung
Um ein Exportaudit erfolgreicht durchzuführen, ist umfassende Rechtskenntnis und Erfahrung im US-Exportrecht erforderlich. Dies setzt voraus, dass der Prüfer bereits eine Vielzahl von Sachverhalten exportkontrollrechtlich bewertet hat. Denn die Prüfung muss zu passenden Handlungsempfehlungen führen (tailor made) und darf sich nicht auf die Wiedergabe bekannten „Lehrbuchwissens“ beschränken.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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