Internal Compliance Program (ICP)

Export Compliance Program (ECP)

zuletzt geändert am 09.09.2023

Das Interne Programm für rechtskonformes Verhalten oder ICP (internal compliance programme) umfasst laufende wirksame, geeignete und verhältnismäßige Strategien und Verfahren, um die Einhaltung der Bestimmungen und Ziele der Exportkontrolle und der Bedingungen der gemäß der Dual-Use-Verordnung erteilten Genehmigungen zu fördern. Dazu gehören Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Güter zu Endverwendern und Endverwendungen.

Das BAFA (Firmeninterne Exportkontrolle, März 2018), die Europäische Kommission (Empfehlung (EU) 2019/1318 vom 30. Juli 2019 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels Dual-Use-Gütern) und das US-amerikanische BIS (Export Compliance Guidelines, January 2017) haben umfangreiche Kriterien der unternehmensinternen Exportkontrolle aufgestellt. Diese Kriterien lassen sich im Kern wie folgt strukturieren:

  1. Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle (Management Commitment)
  2. Risikoanalyse
  3. Verteilung von Zuständigkeiten / Berichtsweg
  4. Ablauforganisation (insbes. exportkontrollrechtliche Prüfung)
  5. Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Dokumentation)
  6. Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter
  7. Prozessbezogene und systembezogene Kontrollen (ECP-Audit)
  8. Umgang mit Exportverstößen und Korrekturmaßnahmen

Aktuelle Informationen zum ICP

„Three Lines of Defense“-Modell

Es haben sich verschiedene Ansätze entwickelt, das ICP individuell zu an das Unternehmen anzupassen. Beispielsweise wird in den USA das „Three Lines of Defense“-Modell genutzt, um das Compliance-Programm zu steuern. In diesem Modell wird der Schwerpunkt auf die Aufsicht durch das Management und die Überwachung legt.

Wichtig ist, dass das ICP individuell an folgende Faktoren angepasst wird:

  1. Eigene Produkte (Hardware oder Software? Cloud-Lösungen? Dual-Use? etc.)
  2. Geschäftsbereich
  3. Kunden
  4. Zielländer
  5. Vertragliche Besonderheiten
  6. u.v.a.m.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@us-exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840