Logistik: Toll Holding zahlt in USA 6,1 Mio. USD Strafe

von | 3. Januar 2023 | ICP, Logistik, OFAC, Verstoß

Die im australischen Melbourne ansässige Toll Holdings Ltd. (nachfolgend: „Toll“) zahlt wegen Sanktionsverstößen nach einem Vergleich mit der US Behörde OFAC im April 2022 eine Geldstrafe von 6,1 Mio. USD.

Zwischen Januar 2013 und Februar 2019 leistete Toll und mit dieser verbundene Unternehmen See-, Luft- und Eisenbahntransporte nach, aus oder durch Nordkorea, Iran und Syrien. Diese Leistungen wurden unter Beteiligung von US-Banken in US-Dollar abgewickelt. Zudem standen Zahlungen in Verbindung mit Personen, die in den USA auf Sanktionslisten erfasst sind (sog. SDN-Listung). Zu den sanktionierten Personen gehören die iranischen Mahan Airlines (E.O. 13224) und Hafiz Drya Shipping Lines Company (E.O. 13882). Für die Logistikdienstleistungen erhielt Toll insgesamt 2.958 Zahlungen im Gesamtumfang von rund 48 Mio. USD.

Die in den USA zuständige Behörde OFAC (Office of Foreign Assets Control) teilt mit, dass in diesem Fall die Höchststrafe bei 826 Mio. USD liegt. Da Toll die Verstöße freiwillig selbst angezeigt hat und diese einen nicht-regulären Fall darstellen, beträgt der Grundbetrag der Geldstrafe gem. den OFAC- Economic Sanctions Enforcement Guidelines 15 Mio. USD. Der mit Toll geschlossene Vergleich über eine Zahlung von 6,1 Mio. USD berücksichtigt, dass Toll die Verstöße selbst festgestellt hat und die Ermittlungen durch das OFAC umfassend unterstützt hat. Zudem hat sich Toll zu umfangreichen Verbesserungen des Internen Compliance Programms (ICP) verpflichtet.

Im Bereich der Logistik muss sich die interne Exportkontrolle (ICP) an folgenden Punkten orientieren:

  1. Exportkontrollrechtliche Risikoanalyse der internen Prozesse (Exportaudit)
  2. Schulung und Fortbildung der zuständigen Mitarbeiter
  3. Ländersperren im Frachtmanagementsystem, um bereits sanktionsrelevante Buchungen zu verhindern
  4. Exportkontrollrechtliche Verpflichtung von Vertragspartnern (Vertreter, Berater, Agenten, Makler und Subunternehmer)
  5. Laufendes Screening von Transaktionen und Vertragspartner

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Prof. Dr. Darius O. Schindler

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