Rebreather-Tauchgeräte exportiert: 5 Jahre Haft

von | 15. Januar 2022 | Dual-Use, MIL, OEE, Verstoß

Der Inhaber sowie der Büroleiter der Firma Add Helium, einem Unternehmen für Tauchausrüstung in Fort Lauderdale, Florida, wurden wegen des Versuches, Rebreather-Tauchgeräte nach Libyen auszuführen, zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten trotz der Kenntnis, dass für die Ausfuhr eine Genehmigung erforderlich ist, versucht, die Tauchgeräte zu exportieren. Dabei hatten sie die Reederei in Virginia über die tatsächlichen Umstände der Lieferung getäuscht.

Die Ermittlungen gegen die Angeklagten führten Spezialagenten des Office of Export Enforcement beim U.S. Department of Commerce, Beamte des FBI, des US-Zolls sowie des Homeland Security Investigations Office.

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Rebreather Tauchgeräte

Bei einem Rebreather-Tauchgerät wird die Atemluft nach dem Ausatmen nicht in die Umgebung abgegeben (Luftblasen), sondern vom Kohlendioxid befreit und dann erneut eingeatmet. Daher werden die Geräte auch Tauchgeräte mit geschlossener und halbgeschlossener Atemlufterneuerung genannt. Da der Taucher mangels Luftblasen nicht erkannt werden kann, haben diese Geräte einen besonderen militärischen Nutzen.

Aus diesem Grunde unterliegen die Tauchgeräte der Exportkontrolle:

  1. Rebreather, besonders konstruiert oder geändert für militärische Zwecke: Position 0017a der Ausfuhrliste
  2. zivile Rebreather: Position 8A002q der europäischen Dual-Use-Liste sowie der US-Commerce Control List (CCL)

Der Inhaber wurde in dem einwöchigen Schwurgerichtsverfahren in Miami zu 57 Monaten Gefängnis, der Büroleiter zu fünf Monaten Gefängnis und weiteren fünf Monaten Hausarrest verurteilt.

Hinweis: da diese Tauchgeräte auch in Europa dual-use gelistet sind, gelten die Genehmigungspflichten für eine Ausfuhr auch hier.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Darius O. Schindler

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