Kein Zertifizierungszwang für den US-Exporteur

von | 29. August 2026 | Audit, ICP, ITAR

Die Vorschrift des 22 CFR 126.18 eröffnet ausländischen Empfängern von Defense Articles unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Technical Data oder Defense Articles innerhalb einer Unternehmensgruppe oder an Foreign Persons (einschließlich Dual Nationals und Third-Country Nationals) weiterzugeben, ohne dass es hierfür einer gesonderten Retransfer- oder Reexport-Genehmigung der DDTC bedarf. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Empfänger über ein Technology Security/Clearance Plan (TSP/TCP) verfügt, das die Umleitung an unautorisierte Endempfänger oder Endverwendungen wirksam verhindert.

In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, welche Prüf- und Nachweispflichten den US-Exporteur treffen, wenn das ausländische Unternehmen sich auf diese Erleichterung beruft.

Die Position der DDTC

Die DDTC hat hierzu in ihren FAQ klargestellt, dass 22 CFR 126.18 den US-Exporteur nicht dazu verpflichtet, eine schriftliche Erklärung oder Zertifizierung des ausländischen Unternehmens einzuholen, wonach dieses sich auf 126.18 beruft und sämtliche dort genannten Voraussetzungen zur Verhinderung einer Umleitung an unautorisierte Endempfänger und Endverwendungen erfüllt. Eine formale Bestätigungspflicht besteht mithin nicht.

Die DDTC weist jedoch zugleich darauf hin, dass es stets guter kaufmännischer Praxis entspricht, sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen, die ITAR-kontrollierte Güter erhalten, die damit verbundenen Anforderungen und Beschränkungen für den Empfang und Umgang mit diesen Gütern verstehen.

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Risiko

Rechtlich zwingend ist die Einholung einer TSP/TCP-Bestätigung durch den US-Exporteur nicht. Faktisch verlagert sich das Risiko einer fehlerhaften Anwendung von 126.18 jedoch vollständig auf die beteiligten Unternehmen selbst – eine Dokumentation empfiehlt sich daher aus eigenem Interesse beider Seiten.

Bedeutung für das deutsche Unternehmen als Empfänger

Für deutsche und europäische Unternehmen, die sich im Verhältnis zu einem US-Lieferanten auf 22 CFR 126.18 berufen möchten, folgt aus der fehlenden formalen Prüfpflicht des US-Exporteurs keineswegs eine Entlastung in der Sache. Die materiellen Voraussetzungen des 126.18 – insbesondere Staatsangehörigkeit und Zugehörigkeit der begünstigten Personen zu den erfassten Staaten, Bestehen und tatsächliche Umsetzung eines Technology Security/Clearance Plan sowie die Verhinderung einer Umleitung an unautorisierte Empfänger – müssen unabhängig davon vorliegen und im Zweifel gegenüber der DDTC nachweisbar sein.

Da der US-Exporteur mangels eigener Zertifizierungspflicht regelmäßig kein eigenständiges Prüfergebnis vorhält, trägt das ausländische Unternehmen im Ergebnis die Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschrift. Ein sauber dokumentiertes, tatsächlich gelebtes TSP/TCP ist daher keine bloße Formalie, sondern die einzige belastbare Grundlage, auf der sich die Inanspruchnahme von 126.18 im Fall einer Prüfung – etwa im Rahmen eines Compliance-Audits des US-Lieferanten oder einer behördlichen Nachfrage – rechtfertigen lässt.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Darius O. Schindler MBA

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