Erfahrungen sind Maßarbeit.
Sie passen nur dem, der sie macht.

Carlo Levi

Wir verfügen über langjährige Expertise im Bereich des US-Exportrechts und bieten Unternehmen professionelle Unterstützung bei der rechtssicheren Ausgestaltung ihrer internationalen Geschäftsaktivitäten.

Unsere Expertise erstreckt sich über zahlreiche Branchen und umfasst die Beratung in komplexen Sachverhalten. Dies umfasst u.a.

  • Umgang ECCN-Gütern
  • de-minimis-Regelungen
  • FDPR
  • OFAC-Sanktionen
  • SDN- und Entity-Listungen
  • extraterritoriale US-Vorschriften
  • Gestaltung und Auditierung unternehmensinterner Exportcompliance (ICP) nach US-Exportrecht.

Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen sind wir in der Lage, maßgeschneiderte Lösungen für komplexe exportrechtliche Fragestellungen zu entwickeln und Unternehmen bei der Umsetzung von Compliance-Anforderungen effektiv zu unterstützen.

Beispiele unserer Arbeit

Maschinenbau

Deutscher Maschinenbauer wird von chinesischem Unternehmen mit Elektronikbauteileilen beliefert.

Chinesisches Unternehmen ist SDN-gelistet. Es bestehen Sekundärsanktionen. Chinesische Bauteile jedoch nicht substituierbar. Nach US-exportrechtlicher Prüfung konnte Vertragsbeziehung freigegeben werden.

Forschung

Europäische Forschungseinrichtung plant Kooperation mit HUAWEI.

HUAWEI ist sanktioniert. Die im Forschungsprojekt genutzte Software hat US-Ursprung und ist CLL-gelistet (ECCN 5D992). Das Forschungsprojekt konnte nach umfangreicher Prüfung freigegeben werden.

Medizintechnik

Deutscher Hersteller von Medizintechnik möchte Krankenhäuser im Iran beliefern.

Umfangreiche US-Sanktionen gegen den Iran. Besonderheiten bei der Vertragsabwicklung. Lieferung konnte nach Prüfung freigegeben werden.

Filtertechnik

Hersteller von industrieller Filtertechnik möchte Anlagen an Industriebetriebe im Iran liefern.

Problematisch war die Nutzung von US-Bauteilen, die z.T. nicht verbaut wurden. Nach umfangreicher technischer Modifikation konnte die Lieferung freigegeben werden.

Encryption

Börsennotierter Softwarehersteller nutzt in erheblichem Umfang Verschlüsselung.

Verschlüsselung z.T. mit US-Ursprung. US-exportrechtliche Probleme wurden gutachterlich gelöst und das ICP angepasst.

Industriegüter

Deutscher Hersteller von Industriegütern wird von US-Investor gekauft.

Deutsche GmbH gilt aufgrund der US-Beteiligung als „owned by US-Person“. Damit gilt in verschiedenen Bereichen US-Exportrecht. Umfassendes Rechtsgutachten und Anpassung des ICP an die neue Unternehmensstruktur.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Darius O. Schindler | MBA

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@us-exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840