KI-Modelle unter Exportkontrolle

von | 3. April 2025 | AI, FDPR, ICP

Die Regulierung von Exporten durch die USA gewinnt weiter an Bedeutung – nicht nur für US-Unternehmen, sondern auch für Unternehmen aus Deutschland und der EU. Besonders die Elektro-, Digital- und Maschinenbaubranche ist zunehmend betroffen. Hintergrund ist die konsequent extraterritorial angelegte Anwendung des US-Exportkontrollrechts, das in den letzten Jahren stark verschärft wurde. Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf Halbleitern, künstlicher Intelligenz (KI) und Dual-Use-Gütern.

US-Nexus – Wann gilt US-Recht für EU-Unternehmen?

Der Anwendungsbereich des US-Exportrechts ist weit gefasst. Es greift nicht nur bei Gütern, die physisch in den USA hergestellt wurden („Made in USA“), sondern auch bei Produkten, die US-Komponenten oder US-Software enthalten. Schon ein Wertanteil von 10 % (für E1-Staaten) oder 25 % US-Ursprungsanteil kann dazu führen, dass ein eigentlich europäisches Produkt unter US-Kontrolle steht.

Auch sogenannte „US-Personen“ – darunter fallen etwa auch Tochtergesellschaften, Niederlassungen und teilweise Mitarbeiter – unterliegen umfassenden Verboten und Meldepflichten. Relevanz entfalten zudem Zahlungen in US-Dollar, ebenso wie Geschäftsbeziehungen mit US-sanktionierten Personen oder Organisationen.

Exportkontrolle und Sanktionen: Strafen nehmen deutlich zu

Ein Blick auf die Durchsetzungspraxis des „Office of Foreign Assets Control“ (OFAC) zeigt: Die Zahl und Höhe der Sanktionen steigt. Zwischen 2019 und 2024 gab es 99 strafrechtlich relevante Verfahren, darunter 35 gegen Nicht-US-Unternehmen. Die durchschnittliche Strafe im Industriebereich liegt bei über 4,6 Mio. US-Dollar. Besonders betroffen waren Firmen aus dem Werkzeug- und Anlagenbau – etwa durch Lieferungen in den Iran oder Verstöße gegen Sekundärsanktionen.

Halbleiter, KI & FDPR – Technologiekontrolle auf neuem Niveau

Mit der Einführung und Ausweitung der Foreign Direct Product Rule (FDPR) haben die USA neue Maßstäbe gesetzt. Diese Regelung erlaubt es der US-Regierung, auch im Ausland gefertigte Produkte zu kontrollieren, sofern sie auf US-Technologie basieren – z. B. Halbleiterfertigungsanlagen oder KI-Modellgewichte („model weights“). Seit Dezember 2024 unterliegen selbst solche Chips den US-Kontrollen, die mit Maschinen hergestellt wurden, in denen US-Komponenten verarbeitet wurden – selbst bei minimalem Anteil.

Ein neu eingeführtes Drei-Stufen-Modell differenziert weltweit zwischen Ländern mit vollem Zugang (u. a. Deutschland, Japan, Kanada), Ländern mit Rechenleistungsgrenzen und Embargoländern wie China oder Russland, für die ein weitgehendes Exportverbot gilt.

Neuer Schwerpunkt: KI-Modelle unter Exportkontrolle

Ab Mai 2025 wird auch die Kontrolle sogenannter „AI model weights“ verbindlich – also der trainierten Parameter von KI-Systemen mit sehr hoher Rechenkomplexität. Diese dürfen nur noch exportiert werden, wenn klar ist, dass sie in sicheren und überprüfbaren IT-Umgebungen gespeichert und verwendet werden. Eine „Open-Weight“-Ausnahme gilt nur für öffentlich verfügbare Modelle.

Compliance-Pflichten für europäische Unternehmen

Die Implikationen für deutsche und europäische Unternehmen sind erheblich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Compliance-Systeme US-Exportkontrollen und Sanktionen systematisch mit abdecken. Dazu gehören u. a.:

  • Einrichtung eines risikobasierten Sanktions-Compliance-Programms
  • Integration von Know-Your-Customer-Daten in Prüfprozesse
  • Schulung von Tochtergesellschaften und Mitarbeitern zu US-Vorgaben
  • Analyse und Dokumentation bei Fusionen und Übernahmen
  • Identifikation und Eskalation von „Red Flags“ im Tagesgeschäft

Besonders wichtig ist die laufende Prüfung von Lieferketten, Zwischenhändlern und technologischen Komponenten auf US-Bezüge – inklusive Software, Firmware, Chips und Cloud-Diensten.

Fazit: Der US-Rechtsraum endet nicht an den Landesgrenzen

Die extraterritoriale Reichweite des US-Exportrechts ist für Unternehmen in Europa keine theoretische Größe mehr. Wer Software, Elektronik, Maschinen oder Hightech exportiert – sei es in Drittländer oder innerhalb von Konzernen – sollte seine Prozesse und Verträge auf US-Bezüge prüfen. Verstöße können nicht nur kostspielig, sondern auch strafrechtlich relevant werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. SCHINDLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@us-exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840