OFAC: GVA Capital Ltd. zahlt 216 Mio. USD Strafe

von | 14. Juni 2025 | A-Z, Finanzbranche

Am 12. Juni 2025 veröffentlichte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) eine Enforcement-Mitteilung, in der gegen die in San Francisco ansässige Venture-Capital-Firma GVA Capital Ltd. eine zivilrechtliche Geldstrafe in Höhe von 215.988.868 US-Dollar verhängt wurde. Dies stellt eine der höchsten bislang bekannt gegebenen Strafzahlungen im Zusammenhang mit den Russland-/Ukraine-bezogenen Sanktionen dar.

Sachverhalt

OFAC stellte fest, dass GVA Capital zwischen April 2018 und Mai 2021 wissentlich Investitionen für den sanktionierten russischen Oligarchen Suleiman Kerimov verwaltet hatte – und zwar nachdem Kerimov im April 2018 auf die SDN-Liste gesetzt wurde. Zentrale Rolle spielte dabei Kerimovs Neffe Nariman Gadzhiev, den GVA Capital als Proxy einsetzte. Bereits 2016 trafen Vertreter von GVA Capital Kerimov persönlich auf dessen Anwesen in Frankreich zur Einholung seiner Zustimmung.

Ein weiterer schwerwiegender Aspekt: GVA Capital missachtete eine OFAC-Subpoena, also eine rechtlich verbindliche Vorladung zur Auskunftserteilung.

Rechtliche Bewertung

Aus Sicht des US-Sanktionsrechts handelt es sich um eklatante Verstöße gegen die Ukraine-/Russland-bezogenen Sanktionen gemäß Executive Order 13661 und 13662 sowie gegen 31 C.F.R. Part 589. Die Zuwiderhandlungen gegen eine OFAC-Subpoena stellen darüber hinaus eine eigenständige Verletzung der Reporting- und Mitwirkungspflichten dar (vgl. 31 C.F.R. § 501.602).

OFAC machte vom maximal zulässigen Bußgeldrahmen Gebrauch – ein Signal der Nulltoleranz gegenüber professionellen Gatekeepern, die zur Sanktionsumgehung beitragen. Die Behörde betonte dabei auch die Bedeutung des sog. „Know Your Investor“-Prinzips in der VC-Branche.

Compliance-Relevanz

Für Unternehmen – insbesondere im VC-Sektor – ergibt sich hieraus eine klare Botschaft: „Ignorieren ist keine Strategie.“ Die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Customer Due Diligence sind auch bei indirekten Beteiligungen und Drittverhältnissen zwingend zu erfüllen. Die Missachtung kann nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern, sondern auch zu Reputationsverlust führen. Der Fall GVA Capital ist damit mehr als ein Einzelfall: Er ist ein Weckruf für die Finanzbranche und eine Mahnung zur aktiven und präventiven Exportkontroll-Compliance. Das US-Exportrecht macht auch vor komplexen Strukturen nicht Halt – und die Behörden schrecken nicht davor zurück, den maximal zulässigen Strafrahmen auszuschöpfen.

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Prof. Dr. Darius O. Schindler

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