Neue US-Exportkontrollregelung für KI-Rechenzentren: Data Center Validated End-Users

Mit Wirkung zum 15. Januar 2025 hat das US-Handelsministerium (Bureau of Industry and Security, BIS) im Rahmen des neuen „Framework for Artificial Intelligence Diffusion“ die Export Administration Regulations (EAR) umfassend überarbeitet. Ziel ist es, die weltweite Verbreitung von Hochleistungstechnologie im Bereich Künstlicher Intelligenz (AI) – insbesondere durch große Rechenzentren – besser zu kontrollieren, ohne dabei internationale Entwicklung und Innovationspotenziale unnötig zu behindern. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist die neue Struktur der „Data Center Validated End-User“-Regelung (DC VEU). Sie erweitert die bereits etablierte Genehmigungskategorie „Validated End-User“ (VEU) auf Betreiber von Rechenzentren und differenziert künftig zwischen zwei Kategorien:
1. Universal Validated End-User (UVEU)
Diese Genehmigung ist vorgesehen für Unternehmen, deren Hauptsitz oder Muttergesellschaft sich in einem der durch die USA als „vertrauenswürdig“ eingestuften Länder befindet. Dazu zählen unter anderem:
- EU-Mitgliedstaaten
- Vereinigte Staaten
- Vereinigtes Königreich
- Japan, Südkorea, Taiwan
- Australien, Kanada, Norwegen, Schweiz u.a.
Wesentliche Merkmale:
- Einmalige Genehmigung für den Export großer Mengen von „Advanced Computing Integrated Circuits“ (z. B. KI-fähige GPUs) für eigene Rechenzentren weltweit (außer Macau und D:5-Länder).
- Verpflichtung zur Einhaltung geografischer Begrenzungen für AI-Rechenleistung („Total Processing Performance“, TPP):
- max. 25 % der gesamten AI-Rechenkapazität außerhalb sicherer Länder,
- max. 7 % in einem einzelnen Drittland,
- max. 50 % außerhalb der USA (für US-Unternehmen).
- Pflicht zur rechtzeitigen Meldung neuer Rechenzentrumsstandorte an BIS (180 Tage Vorlaufzeit).
2. National Validated End-User (NVEU)
Diese Genehmigung richtet sich an Unternehmen mit Sitz in anderen, aber nicht sanktionierten Ländern (Country Groups A, B, D:1–D:4), ausgenommen Macau und D:5-Staaten wie China, Russland, Iran, Nordkorea etc.
Merkmale:
- Rechenzentren in diesen Ländern dürfen unter der NVEU-Genehmigung AI-Hardware in großen Mengen beziehen.
- Die zulässige Rechenleistung ist dabei quartalsweise streng begrenzt. Die Obergrenzen steigen schrittweise:
- Q1/2025: max. 633 Mio. TPP, dann quartalsweise bis
- Q4/2027: max. 5 Mrd. TPP.
- Die Genehmigung erfolgt nur nach einer umfassenden Antrags- und Prüfprozedur inkl. Offenlegung sicherheitsrelevanter Informationen.
Checkliste: Ist Ihr Unternehmen für eine DC VEU geeignet?
- Hat Ihr Unternehmen den Hauptsitz in einem der zugelassenen Länder?
- Sind Sie Eigentümer der betreffenden Rechenzentrumsinfrastruktur und der darin betriebenen Hardware?
- Ist ein dokumentiertes Sicherheitskonzept (physisch/logisch) vorhanden?
- Können alle an Betrieb und Sicherheit beteiligten Subunternehmen benannt werden?
- Erfassen und dokumentieren Sie die Gesamtheit der AI-Rechenleistung (TPP)?
- Planen Sie den internationalen Ausbau Ihrer Rechenzentrumsstandorte?
Wenn Sie diese Fragen mehrheitlich mit „Ja“ beantworten können, ist eine Bewerbung um eine UVEU- oder NVEU-Genehmigung empfehlenswert
Rechenzentren sind das Rückgrat moderner AI-Anwendungen. Der Zugang zu leistungsfähiger Hardware (z. B. NVIDIA H100, AMD MI300) ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Technologieunternehmen, Cloud-Plattformen und Forschungsinstitutionen. Gleichzeitig unterliegt der internationale Technologietransfer – insbesondere bei AI-relevanten Komponenten – zunehmend strengen Exportkontrollen.
Die neuen DC-VEU-Genehmigungen bieten Unternehmen eine rechtssichere und effiziente Möglichkeit, große Mengen kontrollierter Hardware zu importieren und zu betreiben, ohne Einzelanträge für jede Lieferung stellen zu müssen. Voraussetzung ist allerdings ein transparenter, kontrollierter und sicherheitskonformer Umgang mit der Technologie.
Die neugeschaffene Struktur der DC VEUs ist aber Teil eines grundlegenden Wandels in der US-Exportkontrollpolitik: Die Kontrolle strategischer AI-Ressourcen erfolgt nicht mehr nur produktbezogen, sondern strukturell und geopolitisch. Für international tätige Unternehmen im Hochtechnologiesektor eröffnet das neue Regelwerk einerseits rechtliche Planungssicherheit, andererseits erfordert es hohe Standards in Governance, Sicherheit und Compliance.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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