zuletzt geändert am 19.02.2025
Die Export Administration Regulations (EAR) regeln den Export, Re-Export und den inländischen Transfer von Dual-Use-Gütern, Software und Technologien aus den USA. Ein zentrales Prinzip dieser Vorschriften ist „Subject to the EAR“, das festlegt, unter welchen Bedingungen ein Produkt dem US-Exportrecht unterliegt. Dies kann auch Nicht-US-Produkte eines deutschen Herstellers betreffen.
1. Subject to the EAR
Gemäß 15 CFR § 734.3 fallen unter die EAR folgende Kategorien:
a) Waren, Software und Technologien mit direktem US-Bezug
- Alle Gegenstände innerhalb der USA
Unabhängig davon, ob sie für den Export bestimmt sind.
Dazu gehören auch Waren in Freihandelszonen oder im Transit durch die USA. - Alle US-Ursprungsgegenstände, unabhängig vom Standort (COO USA)
US-amerikanische Waren und Technologien bleiben den EAR unterworfen, egal wo sie sich befinden. - Ausländische Produkte mit US-Komponenten
Wenn der US-Anteil eine bestimmte De-minimis-Schwelle überschreitet.
Diese Schwelle liegt bei 10 % bei E-Staaten (4 Embargoländer) und 25 % für alle anderen Länder.
b) Aktivitäten und Dienstleistungen
Zusätzlich unterliegen auch bestimmte Aktivitäten von US-Personen und ausländischen Personen den EAR:
- Spezifische Aktivitäten von US-Personen, unabhängig von ihrem Standort, im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernsprengkörpern, Flugkörpern, chemischen oder biologischen Waffen, ganzen Anlagen für chemische Waffenausgangsstoffe und
bestimmte Endverwendungen und Endnutzer im Bereich der militärischen Spionage, wie in § 744.6 der EAR beschrieben. - Aktivitäten von US-amerikanischen oder ausländischen Personen, die durch eine im Rahmen der EAR erlassene Anordnung, einschließlich einer Denial Order, verboten sind, die gemäß Teil 766 der EAR erlassen wurden.
2. Ausnahmen: Not subject to the EAR
Nicht alle Waren und Technologien fallen unter die EAR. 15 CFR §§ 734.7 – 734.10 definieren mehrere Ausnahmen:
- Öffentlich zugängliche Informationen und Software (§ 734.7)
Informationen, die bereits veröffentlicht oder allgemein zugänglich sind (z. B. in Fachzeitschriften, Bibliotheken oder auf Konferenzen).
Software, die kostenlos und ohne Zugangsbeschränkung öffentlich zugänglich ist. - Grundlagenforschung (§ 734.8)
Forschung, deren Ergebnisse typischerweise veröffentlicht werden und der wissenschaftlichen Gemeinschaft offenstehen. - Software und Technologie im Rahmen von Patenten (§ 734.9)
Informationen, die durch eine offizielle Patentveröffentlichung verfügbar sind. - Eingeschränkte Verschlüsselungssoftware (§ 734.10)
Bestimmte öffentlich zugängliche Verschlüsselungssoftware fällt nicht unter die EAR.
3. Foreign-Direct Product (FDP) Rules – Besondere Regeln für ausländische Produkte
Ein zentraler Aspekt der EAR ist die Kontrolle über ausländische Waren, die aus US-Technologie resultieren. Gemäß 15 CFR § 734.9 können ausländische Produkte unter die EAR fallen, wenn:
- Sie ein direktes Produkt einer kontrollierten US-Technologie oder -Software sind.
- Sie mit US-Ausrüstung, -Software oder -Technologie entwickelt oder produziert wurden.
- Sie für bestimmte sanktionierte Länder oder Unternehmen bestimmt sind.
Diese Regelungen sind besonders relevant für:
- Halbleiterproduktion
- Flugzeugindustrie
- Künstliche Intelligenz (KI) und Hochleistungsrechner
Trade Talk
„Subject to the EAR“ wird von Prof. Schindler in seinem Podcast „Trade Talk – U.S. Export Controls & Sanctions“ besprochen. Hören Sie rein.