Einführung zum US-Exportkontrollrecht

von | 7. Juli 2020 | A-Z

Das US-Exportrecht ist ein komplexes System von Vorschriften und Regelungen, das die Ausfuhr von Gütern, Dienstleistungen und Technologien aus den USA in andere Länder regelt. Diese Regelungen sollen die nationale Sicherheit, auswärtige Interessen und wirtschaftliche Stabilität der USA schützen.

  1. Export Administration Regulations (EAR): Verwaltet vom Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums. Diese Regelungen betreffen hauptsächlich den Export und Reexport von Handelsgütern, einschließlich Dual-Use-Artikeln, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können.
  2. International Traffic in Arms Regulations (ITAR): Verwaltet vom US-Außenministerium. ITAR regeln den Export von Rüstungsgütern.
  3. OFAC-Sanktionen: Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums verhängt und setzt Wirtschaftssanktionen gegen Länder, Organisationen und Einzelpersonen durch.
  4. Commodity Control List (CCL): Eine Liste im Rahmen der EAR, die spezifische Güter und Technologien aufzählt, für die Exportlizenzen erforderlich sind.
  5. US Munitions List (USML): Eine Liste im Rahmen der ITAR, die Rüstungsgüter auflistet, die spezifischen Exportbeschränkungen unterliegen.
  6. De minimis-Regel: Ein Konzept aus der EAR, das bestimmt, in welchem Umfang US-Güter in einem ausländischen Produkt enthalten sein kann, ohne dass dieses Produkt als US-Export gilt.
  7. Endverbleibskontrolle: Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass exportierte Produkte nicht in unerwünschte Hände oder an unerwünschte Endverbraucher gelangen.
  8. Wiederausfuhr (Reexport): Regelungen, die sich auf den Export von Produkten aus einem Drittland beziehen, die ursprünglich aus den USA stammen.
  9. Automated Export System (AES): Ein elektronisches System, das von Exporteuren verwendet wird, um Exportinformationen an mehrere US-Regierungsstellen zu übermitteln.
  10. Lizenzanträge und -ausnahmen: Prozesse und Kriterien zur Beantragung von Exportlizenzen sowie bestimmte Umstände, unter denen Exporte ohne Lizenz durchgeführt werden können.

Das US-Exportrecht verpflichtet originär nur US-Personen und Sachverhalte auf US-Territorium. Darüber hinaus aber können auch europäische Güter sowie europäische Unternehmen dem US-Recht unterliegen (extraterritoriale Wirkung).

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Prof. Dr. Darius O. Schindler

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