OFAC: Italienische Lieferung in den Iran führt zu 60 Tsd. USD Strafe

von | 11. September 2026 | Iran, OFAC, US-Person

Am 12. August 2026 einigte sich das U.S. Office of Foreign Assets Control (OFAC) mit dem US-amerikanischen Unternehmen Rice Lake Weighing Systems auf ein Settlement in Höhe von 60.764 USD. Gegenstand waren acht mutmaßliche Verstöße gegen die US-Iran-Sanktionen, die durch die italienische Tochtergesellschaft des Unternehmens begangen wurden.

Unternehmen

Rice Lake Weighing Systems ist ein in Wisconsin ansässiger Hersteller und Vertreiber von Waagen sowie sonstigen wägetechnischen Produkten und Anlagen. Im November 2016 erwarb das Unternehmen die italienische Dini Argeo S.r.l. („Dini“), einen Hersteller und Vertreiber von Komponenten für Wägesysteme.

Sachverhalt

Vor ihrer Übernahme durch Rice Lake unterhielt Dini eine Geschäftsbeziehung zu dem iranischen Unternehmen Pand Weighing Control („Pandtec“). Diese Lieferungen konnten nach der Übernahme zunächst unter der General License H fortgeführt werden. Nach der Ankündigung des Rückzugs der Vereinigten Staaten aus dem Joint Comprehensive Plan of Action am 8. Mai 2018 und dem anschließenden Widerruf der General License H entfiel diese Erlaubnis; Dini war fortan weder unmittelbar noch mittelbar zu Lieferungen in den Iran berechtigt. Rice Lake unterrichtete die Geschäftsführung von Dini hierüber im August 2018 per E-Mail, jedoch ohne weitere Erläuterung oder Übersetzung, und stellte im Übrigen keine ausreichenden Kontroll- oder Schulungsmaßnahmen sicher. Dini stellte daraufhin zwar die unmittelbaren Lieferungen an iranische Kunden ein, belieferte zwischen Juni 2019 und November 2021 jedoch in acht Fällen einen Distributor in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Wäge- und Zubehörteilen im Gesamtwert von rund 121.527 USD, obwohl bekannt war, dass dieser die Waren an Pandtec in den Iran weiterleitete. Zahlreiche Indizien – unter anderem E-Mail-Korrespondenz von Pandtec-Mitarbeitern mit Iran-Bezug in der Signatur – ließen erkennen, dass die Waren letztlich dort ankamen. Ende 2021 erhielt Rice Lake einen entsprechenden Hinweis, leitete umgehend eine interne Untersuchung ein, stoppte die Lieferungen an den Distributor und legte den Sachverhalt OFAC im Wege der freiwilligen Selbstanzeige offen.

US-Nexus

Der Sachverhalt betrifft ausschließlich Lieferungen einer italienischen Gesellschaft über einen Distributor in den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Iran – ein rein US-inländischer Bezug fehlt vollständig. Die US-Jurisdiktion ergibt sich hier vielmehr daraus, dass Dini als Tochtergesellschaft im Eigentum beziehungsweise unter der Kontrolle einer US-Person – Rice Lake – steht. Im Rahmen des Iran-Sanktionsregimes werden im Auslandseigentum von US-Personen stehende oder von diesen kontrollierte Gesellschaften nahezu ebenso behandelt wie die US-Muttergesellschaft selbst; die Pflichten des US-Sanktionsrechts erstrecken sich damit unmittelbar auf das Verhalten der ausländischen Tochter. Compliance-Verstöße der ausländischen Tochtergesellschaft begründen dadurch zugleich eine Haftung der US-Muttergesellschaft.

Höhe der Strafzahlung

OFAC stufte die Verstöße als nicht-egregious ein und berücksichtigte die freiwillige Selbstanzeige. Die Grundstrafe wurde nach den einschlägigen OFAC-Richtlinien mit der Hälfte des Transaktionswerts je Verstoß berechnet und belief sich auf 60.764 USD; dieser Betrag entspricht zugleich der tatsächlich vereinbarten Zahlung. Als erschwerend wertete OFAC insbesondere, dass Dini die Unzulässigkeit auch mittelbarer Lieferungen in den Iran hätte erkennen müssen, dass Rice Lake seiner Tochtergesellschaft keine ausreichenden Erläuterungen zu den Risiken mittelbarer Iran-Geschäfte gegeben hatte und dass sich der Verstoß über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstreckte. Mildernd berücksichtigte OFAC, dass weder Rice Lake noch Dini in den vorangegangenen fünf Jahren Gegenstand eines OFAC-Verfahrens gewesen waren, dass die betroffenen Umsätze nur einen sehr geringen Anteil des Gesamtgeschäfts ausmachten, dass Rice Lake nach Bekanntwerden umgehend Abhilfemaßnahmen ergriff und dass das Unternehmen im Verfahren umfassend mit OFAC kooperierte, einschließlich einer Zustimmung zur Hemmung der Verjährungsfrist.

Konkrete Maßnahmen in der Exportcompliance (ICP)

Rice Lake ließ die aufgedeckten Vorgänge durch spezialisierte externe Berater umfassend untersuchen und leitete hieraus mehrere Compliance-Maßnahmen ab: Mitarbeiter der Tochtergesellschaft wurden gezielt zu den Anforderungen des US-Sanktionsrechts geschult, die Endvertriebspartner wurden einer erneuten Prüfung unterzogen, und auf den Handelsrechnungen wurden künftig Reexport-Warnhinweise aufgenommen.

Der Fall Rice Lake verdeutlicht ein Risiko, das in der Beratungspraxis regelmäßig unterschätzt wird: Die Sanktionspflichten des US-Rechts enden nicht an der Grenze der Vereinigten Staaten, sondern erstrecken sich über den Kontrollbegriff auch auf im Ausland ansässige Tochtergesellschaften – hier eine italienische Gesellschaft ohne jeden physischen US-Bezug. Für deutsche Unternehmen mit US-amerikanischen Mutter- oder Schwestergesellschaften beziehungsweise mit eigenen US-Tochtergesellschaften bedeutet dies, dass die bloße Weiterleitung US-amerikanischer Sanktionsvorgaben per E-Mail nicht genügt. Erforderlich sind eine verständliche, an die jeweilige lokale Sprache und Geschäftspraxis angepasste Schulung, eine kontinuierliche Überwachung der Endkunden- und Vertriebsstrukturen sowie eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber Drittstaaten mit erhöhtem Umgehungsrisiko wie den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Fall zeigt zudem, dass eine zügige interne Aufklärung nach Bekanntwerden von Auffälligkeiten sowie eine freiwillige Selbstanzeige die Sanktionshöhe erheblich reduzieren können – ein Umstand, der bei der Ausgestaltung von Compliance-Prozessen und Eskalationswegen stets mitzudenken ist.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Darius O. Schindler MBA

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