OFAC: Nordgas zahlt 950 Tsd. USD wegen Sanktionsverstößen

Am 26. März 2021 hat das U.S. Office of Foreign Assets Control (OFAC) einen Vergleich mit der italienischen Nordgas S.r.l. bekanntgegeben. Das Unternehmen mit Sitz in Costa Masnaga (Italien), spezialisiert auf elektronische Komponenten für Gasthermen, akzeptierte eine Zahlung von 950 Tsd. USD zur Beilegung mutmaßlicher Verstöße gegen die Iranian Transactions and Sanctions Regulations (ITSR).
Hintergrund:
Zwischen 2013 und 2017 exportierte Nordgas in 27 Fällen Luftdruckschalter aus den USA weiter nach Iran. Die Bauteile, im Gesamtwert von 2,53 Mio. USD, waren zuvor bei einem US-Hersteller bezogen worden. Nordgas nutzte dabei Täuschungsmanöver, u. a. den Einsatz von Codewörtern für Iran in der Kommunikation und die Bitte, die Kennzeichnung „Made in USA“ von den Produkten zu entfernen. Teilweise wurde der US-Lieferant auch über die tatsächlichen Endnutzer irregeführt.
OFAC-Bewertung
OFAC stufte den Fall als „egregious“ (schwerwiegend) und nicht selbst offengelegt ein. Das maximale Strafmaß hätte bei rund 7,7 Mio. USD gelegen. Nach Abwägung der Umstände, einschließlich der wirtschaftlichen Lage von Nordgas, ihrer Kooperation mit den Behörden sowie der Zusage, umfangreiche Compliance-Maßnahmen umzusetzen, reduzierte OFAC den Vergleichsbetrag auf 950 Tsd. USD – wovon 650 Tsd. USD unter aufschiebenden Bedingungen stehen.
Erschwerend bewertete das OFAC:
- Wissentliche Reexporte von US-Gütern nach Iran trotz vorheriger Warnung.
- Management hatte Kenntnis oder ignorierte bewusst die Vorgänge.
- Über 2,5 Mio. US-Dollar an US-Gütern wurden trotz Iran-Sanktionen geliefert.
Compliance-Lehren
Der Fall zeigt, dass auch ausländische Unternehmen, die mit US-Waren oder US-Personen handeln, unmittelbar den US-Sanktionsvorschriften unterliegen. Besonders riskant ist es, wenn Firmen versuchen, Sanktionen durch Verschleierung von Endnutzern zu umgehen – dies wird von OFAC regelmäßig als besonders schwerwiegend eingestuft.
OFAC unterstreicht, dass jedes Unternehmen eigenständig für die Einhaltung der Sanktionen verantwortlich ist – und sich nicht auf die Kontrollen von US-Geschäftspartnern verlassen darf. Erforderlich sind risikobasierte Compliance-Programme, die klare interne Kontrollen, Schulungen und eine aktive Einbindung der Unternehmensführung umfassen.
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