EAR99-Güter

zuletzt geändert am 07.09.2023

US-Güter, die den EAR unterliegen, aber nicht in der CCL aufgeführt sind, werden in einer „catch all“-Kategorie namens „EAR99“ klassifiziert. Es handelt sich um Güter, die nicht dual-use gelistet sind (rein zivile Güter).

Für die Ausfuhr von EAR99-Gütern ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich, und sie können unter der Bezeichnung „No License Required (NLR)“ versandt werden.

Eine Genehmigung ist jedoch fast immer dann erforderlich, wenn ein EAR99-Gut

  1. in ein sanktioniertes/embargiertes Land,
  2. an einen verbotenen Endverwender oder
  3. zur Unterstützung einer verbotenen Endverwendung

ausgeführt wird.