Red Flags in der AI

Die neue Red Flag 28 richtet sich insbesondere an US-amerikanische Anbieter von Cloud-Diensten (Infrastructure as a Service, IaaS) und soll helfen, Situationen zu erkennen, in denen das Training eines fortgeschrittenen KI-Modells für eine US-Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens – sowie die anschließende Übertragung der Model Weights an diese Tochtergesellschaft – ein erhebliches Risiko der Umgehung darstellen könnte.
In bestimmten Fällen besteht ein erhebliches Risiko, dass die Model Weights unerlaubt aus den USA exportiert werden – und damit gegen die Vorschriften des BIS verstoßen.
Red Flag 28 beschreibt konkret folgendes Szenario: Wenn eine US-Tochtergesellschaft eines Unternehmens, das nicht in einem der in Anhang Nr. 5 Teil 740 Absatz (a) gelisteten Länder (also „niedrigrisiko“ Länder) ansässig ist, einen US-IaaS-Anbieter nutzt, um ein fortgeschrittenes KI-Modell zu trainieren, das unter ECCN 4E091 fällt, dann entsteht der begründete Verdacht, dass die Model Weights anschließend ohne erforderliche Genehmigung an das Mutterunternehmen weitergeleitet werden könnten.
Beispiel: Ein US-IaaS-Provider stellt einem unabhängigen KI-Entwicklungsunternehmen Infrastruktur (z. B. Cluster fortschrittlicher ICs) zur Verfügung, um ein Modell zu trainieren. Nach Abschluss des Trainings werden die Model Weights an das Unternehmen übergeben.
Wird dieser Service für eine US-Tochtergesellschaft eines Unternehmens mit Sitz in einem lizenzpflichtigen Zielland (laut ECCN 4E091) erbracht, besteht ein hohes Risiko, dass die Model Weights an das ausländische Mutterunternehmen weitergeleitet werden – was einen Verstoß gegen die EAR darstellen kann. In diesem Fall könnte der IaaS-Anbieter möglicherweise Beihilfe zu einem Exportverstoß leisten.
Das BIS empfiehlt daher Exporteuren, Re-Exporteuren, Transferierenden und insbesondere IaaS-Anbietern, im Rahmen ihrer Compliance-Programme:
- zu prüfen, ob Model Weights exportiert, reexportiert oder intern weitergegeben werden,
- ob für das jeweilige Zielland eine Lizenzpflicht besteht, und
- gegebenenfalls eine Exportlizenz zu beantragen oder ihre Kunden rechtzeitig über die Pflicht zur Beantragung zu informieren.
Quelle:
Federal Register / Vol. 90, No. 9 / Wednesday, January 15, 2025 / Rules and Regulations, Framework for Artificial Intelligence Diffusion, S. 4556
Supplement No. 3 to Part 732 Nr. 28 CFR - Red Flags
Aktuelle Informationen zu AI
Neue US-Exportkontrollregelung für KI-Rechenzentren: Data Center Validated End-Users
Mit Wirkung zum 15. Januar 2025 hat das US-Handelsministerium (Bureau of Industry and Security, BIS) im Rahmen des neuen „Framework for Artificial Intelligence Diffusion“ die...
KI-Modelle unter Exportkontrolle
Die Regulierung von Exporten durch die USA gewinnt weiter an Bedeutung – nicht nur für US-Unternehmen, sondern auch für Unternehmen aus Deutschland und der EU. Besonders die...
BIS: neue Exportkontrollen für Advanced Chips und KI-Modelle
Am 13. Januar 2025 hat das Bureau of Industry and Security (BIS) eine neue Regelung veröffentlicht, die die Exportkontrollen für Künstliche Intelligenz (KI) und advanced...
Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@us-exportrecht.com
Telefon: +49 (0)721 85 140 840