US-Dollar

zuletzt geändert am 13.12.2025

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass US-Sanktionen nur dann relevant sind, wenn ein unmittelbarer Bezug zu den Vereinigten Staaten besteht – etwa durch eine Niederlassung in den USA, eine US-Tochtergesellschaft oder Geschäfte auf dem US-Markt. In der Praxis kann jedoch bereits die Verwendung des US-Dollar ausreichen, um eine Transaktion in den Anwendungsbereich des US-Sanktionsrechts zu bringen.

Der Hintergrund liegt im internationalen Zahlungsverkehr. Zahlungen in US-Dollar werden regelmäßig über Korrespondenzbanken in den Vereinigten Staaten abgewickelt. Auf diese Weise wird das US-Finanzsystem in die Transaktion eingebunden. Aus Sicht der US-Behörden entsteht dadurch ein rechtlicher Bezug zu den Vereinigten Staaten, ein sogenannter US-Nexus. Für europäische Unternehmen bedeutet dies: Wird eine Transaktion in US-Dollar abgewickelt, kommen US-Sanktionsvorschriften zur Anwendung. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn

  • weder Käufer noch Verkäufer in den USA ansässig sind,

  • keine US-Waren oder US-Technologie beteiligt sind und

  • keine US-Person an der Transaktion beteiligt ist.

Bereits die Abwicklung einer Zahlung über das US-Dollar-Finanzsystem kann ausreichen, um US-Sanktionsrecht auszulösen. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass ein europäisches Unternehmen gegen US-Sanktionsvorschriften verstößt, obwohl kein weiterer US-Bezug vorliegt.

OFAC-Verfahren und hohe Strafzahlungen

In den vergangenen Jahren haben US-Behörden zahlreiche Enforcement-Verfahren gegen internationale Unternehmen geführt, bei denen Transaktionen in US-Dollar eine zentrale Rolle spielten. Viele dieser Verfahren endeten mit sogenannten OFAC Settlements, also außergerichtlichen Einigungen zwischen den betroffenen Unternehmen und dem Office of Foreign Assets Control (OFAC).

Im Rahmen solcher Settlements verpflichten sich Unternehmen regelmäßig zur Zahlung erheblicher Geldbeträge und zur Umsetzung umfangreicher Compliance-Maßnahmen, etwa in Form von internen Kontrollsystemen, Schulungsprogrammen oder regelmäßigen Audits. Diese Verfahren betreffen häufig auch europäische Unternehmen, deren Geschäfte vollständig außerhalb der USA stattfanden, deren Zahlungen jedoch über das US-Dollar-Finanzsystem abgewickelt wurden.

Eine Auswertung solcher Verfahren hat Professor Schindler bereits im Jahr 2006 in seiner Untersuchung „OFAC Settlement Agreements“ vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass in 62,5 % der untersuchten Fälle der maßgebliche US-Nexus allein darin bestand, dass die zugrunde liegenden Transaktionen in US-Dollar abgewickelt wurden. Erst durch diese Zahlungsabwicklung unterfiel der jeweilige Export dem US-Sanktionsrecht und führte zu einem sanktionsrechtlichen Verstoß.

Aktuelle Informationen zum US-Dollar als Nexus